So bewerten uns Lohi-Mitglieder:
Die Lohi wurde 728 Mal bewertet und erhielt durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen.
5 von 5
Immer sehr freundlic...
S. L., Günzburg 89312 vom 21.11.2021
Immer sehr freundliche und zuvorkommende Beratung. Auf Fragen immer eine Antwort. Ehrliche Rückmeldungen. Einfach sehr zufrieden.
Immer sehr freundliche und zuvorkommende Beratung. Auf Fragen immer eine Antwort. Ehrliche Rückmeldungen. Einfach sehr zufrieden.
5 von 5
Kompetente Beratung
T. M., Ulm 89075 vom 15.11.2021
Schnelle und kompetente Beratung vor Ort (Steuererklärung) Berechnung stimmte überein Schnelle Rückmeldung – sowohl telefonisch als auch per Mail Hygienemaßnahmen wurden eingehalten Beraterin sehr freundlich LOHI ist auf jeden Fall weiter zu empfehlen !!!
Schnelle und kompetente Beratung vor Ort (Steuererklärung) Berechnung stimmte überein Schnelle Rückmeldung – sowohl telefonisch als auch per Mail Hygienemaßnahmen wurden eingehalten Beraterin sehr freundlich LOHI ist auf jeden Fall weiter zu empfehlen !!!
5 von 5
Kompetente, freundliche und individuelle Beratung
R. S., Niederstotzingen 89168 vom 11.11.2021
Lohnsteuerjahresausgleich Leistung sehr zufrieden Kann die Beratungsstelle nur weiterempfehlen Sehr gute Beratung, freundlich und hilfreich
Lohnsteuerjahresausgleich Leistung sehr zufrieden Kann die Beratungsstelle nur weiterempfehlen Sehr gute Beratung, freundlich und hilfreich
5 von 5
Lohi ist einfach für jedermann genial
T. K., Leipheim 89340 vom 10.11.2021
Die Gespräche und Dokumentationen mit Frau Beggel sind immer wieder sehr gut.
Die Gespräche und Dokumentationen mit Frau Beggel sind immer wieder sehr gut.
5 von 5
TOP Service
F. S., Bibertal 89346 vom 10.11.2021
Lohnsteuererklärung für mich und meine Eltern, Frau Barkow hat einen Tipp gewusst, wie wir mehr Lohnsteuer rausbekommen, die Berechnung der LOHI stimmt nun nicht mit dem Bescheid überein, die LOHI hat nun Einspruch erhoben.
Lohnsteuererklärung für mich und meine Eltern, Frau Barkow hat einen Tipp gewusst, wie wir mehr Lohnsteuer rausbekommen, die Berechnung der LOHI stimmt nun nicht mit dem Bescheid überein, die LOHI hat nun Einspruch erhoben.